Der BG BAU Arbeitsschutzstandard fasst die wesentlichen Regelungen der CoronaArbSchVO zusammen und konkretisiert sie für die Baubranche. Bei Einhaltung dieser Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen aus der Verordnung erfüllt sind. Den aktuellen Arbeitsschutzstandard finden sie unten zum Download angehängt.
Unterweisungspflicht
Die CoronaArbSchVO sieht u.a. vor, dass Beschäftigte durch den Arbeitgeber im Rahmen der Unterweisung über die Gesundheitsgefährdungen der Erkrankungen an COVID-19 aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren sind. Da Arbeitgeber des Bauhauptgewerbes in der Regel nicht über medizinisches Fachwissen verfügen, hat die BG BAU eine Unterweisungshilfe für das Baugewerbe erstellt um Baubetriebe bei der Umsetzung der CoronaArbSchVO zu unterstützen. Die Unterweisungshilfe finden Sie ebenfalls unten angehängt zum Download.
Weitere Argumentationshilfen, Aushänge und Plakate zur Schutzimpfung sind auf der Sonderseite
der BG BAU veröffentlicht worden und können als Schulungsmaterial für die Information der Beschäftigten im Betrieb verwendet werden.