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Neue Vergaberegeln in Bayern

Der Bayerische Landtag hat vergangene Woche zwei Modernisierungsgesetze beschlossen. Im Vergaberecht führt dies dazu, dass ab dem 1. Januar 2025 in Bayern deutlich höhere Wertgrenzen für Direktaufträge und Freihändige Vergaben gelten.

Mit seiner Regierungserklärung vom Sommer 2024 hatte der Bayerische Ministerpräsident das „Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm 2030“ vorgestellt. Die Bayerische Regierung möchte mit den beiden Modernisierungsgesetzen insbesondere die Entbürokratisierung in vielen Bereichen vorantreiben. Für den Baubereich beinhalten die beiden nun beschlossenen Gesetze diverse Änderungen der Bayerischen Bauordnung und eine massive Erhöhung der vergaberechtlichen Wertgrenzen. Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich die Wertgrenze für Direktvergaben auf 250.000,00 Euro. Die Wertgrenze für Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb erhöht sich auf 1 Mio. Euro. Diese Erhöhungen entsprechen einer Verzehnfachung der bisher geltenden Wertgrenzen. Wir hatten uns im Gesetzgebungsverfahren stets gegen die massive Erhöhung der Wertgrenzen ausgesprochen, konnten uns mit unserer Kritik jedoch bedauerlicherweise nicht durchsetzen.

Über die beschlossenen Änderungen in der BayBO werden wir gesondert in BLICKPUNKT BAU berichten.