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Recycling: Gültigkeit des bayerischen RC-Leitfadens verlängert

Da das Bayerische Umweltministerium offensichtlich nicht mit dem Inkrafttreten der Mantelverordnung rechnet (siehe unseren News-Artikel „Seehofer stoppt Mantelverordnung“), hat es die Gültigkeit des RC-Leitfadens bis zum Inkrafttreten der Mantelverordnung längstens bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. 

Was regelt der RC-Leitfaden?

Der Leitfaden zu den „Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken“ (RC-Leitfaden) regelt die Verwertung von Bauschutt und ähnlichem als geprüfte, gütegesicherte und zertifizierte RC-Baustoffe - ungebunden im offenen Einbau oder gebunden mit technischen Sicherungsmaßnahmen in technischen Bauwerken wie Straßen, Wege und Verkehrsflächen oder Lärm- und Sichtschutzwälle. Im Leitfaden werden die zur Verwertung geeigneten Abfälle eingegrenzt sowie die bautechnische und umweltverträgliche Eignung, die Lagerung und die Aufbereitung sowie Qualitätssicherung, Überwachung und Dokumentation behandelt. 

Der RC-Leitfaden steht auf den Internetseiten des Bayerischen Umweltministeriums unter www.stmuv.bayern.de kostenfrei zum Download zur Verfügung. 

Recycling RC-Leitfaden

Foto: LBB