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Energiewende für Gebäude auf der Kippe

Bayerisches Baugewerbe fordert Anrufung des Vermittlungsausschusses

„Die von der Politik beschlossene Energiewende steht für den Gebäudesektor auf der Kippe. Wenn sich Bundesregierung und Bundesländer jetzt nicht auf steuerliche Anreize zur energetischen Gebäudesanierung einigen, werden die ehrgeizigen Ziele zur CO²-Reduzierung und Energieeinsparung scheitern. Man kann nicht auf der einen Seite die Anforderungen an den Standard energetischer Sanierungen immer weiter nach oben schrauben und auf der anderen Seite deren hohe Kosten allein auf die Schultern der privaten Bauherren und Investoren abwälzen. Wir fordern die schwarz-gelbe Koalition in Bayern auf, gemeinsam mit der Bundesregierung auf die Länder zuzugehen, um die notwendige steuerliche Förderung der Energiewende endlich auf den Weg zu bringen.“ Mit diesen Worten äußerte Franz-Xaver Peteranderl, Präsident der Bayerischen Baugewerbeverbände, sein Unverständnis über die Haltung der Bundesländer.

Am 3. Juni haben diese der „Energiewende“ zugestimmt, aber am 8. Juli im Bundesrat die Zustimmung zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung verweigert. Der Vermittlungsausschuss wurde trotz anders lautender Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse nicht angerufen. Damit ist die „Energiewende“ zwar insgesamt besiegelt, der für Bauherrn und Investoren so wichtige „Steuerbaustein“
aber fehlt.

40% des gesamten Primärenergieaufwandes werden ganz überwiegend für den Wohngebäudebereich aufgewandt. Allein 30 Mio. Wohnungen, die vor dem Jahr 2000 gebaut wurden, sind nach den heutigen strengen energetischen Anforderungen sanierungsbedürftig. Die notwendige Erhöhung des Sanierungstempos kann nur mit flankierenden steuerlichen Anreizen erreicht werden. Die Bundesregierung will deshalb einen steuerlichen Sonderausgabenabzug für Selbstnutzer von jährlich 10 % für umfassende energetische Sanierungen an Wohngebäuden bzw. eine steuerliche Abschreibung in derselben Höhe für Investoren einführen.

Peteranderl forderte die Bundesregierung auf, weiterhin auf einer steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung bestehen. Durch einen Verzicht auf diesen Anreiz würde die Energiewende eine tragende Säule verlieren.