• WILLKOMMEN bei der
    Bauinnung München-Ebersberg

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    Bauinnung München-Ebersberg

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Der BGH hat mit seinem Urteil vom 7. Juli 2026 entschieden, dass die Rückgaberegelung für Mängelsicherheiten in den zusätzlichen Vertragsbedingungen…

Vergaberecht ...mehr
E-Rechnung

Zum Jahreswechsel werden E-Rechnungen im B2B-Bereich nun auch für den Rechnungsversand verpflichtend. Dies betrifft alle Betriebe mit…

Wirtschaft und Steuern ...mehr
EU-Kommission

Bauvergaben oberhalb des EU-Schwellenwerts müssen von den Auftraggebern grundsätzlich europaweit ausgeschrieben werden. Grundlage hierfür sind aktuell…

Vergaberecht ...mehr
Aktualisierte Branchenlösungen Asphalteinbau

Separate Branchenlösungen für Walzasphalt (Fassung August 2026) und für Gussasphalt (Fassung April 2025) ersetzen die Vorgängerversion „Branchenlösung…

News ...mehr
AI-Act Transparenzpflicht

Die KI-Verordnung der EU (AI-Act) wird seit Februar 2025 stufenweise wirksam. Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Vorschriften. Für die meisten…

Digitalisierung ...mehr
Bauwirtschaft und Nevaris im Austausch

Die Digitalisierung der Bauwirtschaft schreitet weiter voran – und mit ihr die Frage, wie Daten und Künstliche Intelligenz (KI) künftig möglichst…

Digitalisierung ...mehr

Bauinnung München-Ebersberg

Die Bauinnung München-Ebersberg ist ein baugewerblicher Fachverband mit rund 220 Mitgliedsbetrieben. Wir verstehen uns, neben unserer Tätigkeit als Körperschaft des Öffentlichen Rechts, als Vertreter der Interessen des Baugewerbes und als Dienstleister für unsere Mitgliedsfirmen aus dem Raum München Stadt und Land.

Mitglied bei der Bauinnung München kann jeder Handwerksbetrieb werden, der in München Stadt und Landkreis in den Tätigkeitsfeldern....

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Mitgliedsbetriebe