minimieren
maximieren

EU-Dienstleistungskarte erfolgreich abgewehrt

Der Einsatz des Baugewerbes auf Bundes- wie auf Landesebene hat sich gelohnt: Das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer europäischen Dienstleistungskarte ist am 21. März 2018 gescheitert.

Was ist die EU-Dienstleistungskarte?

Mit der elektronischen Dienstleistungskarte sollte das Tätigwerden in anderen EU-Mitgliedsstaaten weiter erleichtert und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Ganz praktisch würde das bedeuten, dass beispielsweise ein rumänischer Baudienstleister mit einer in Rumänien ausgestellten Dienstleistungskarte in Deutschland ohne weitere Genehmigungen tätig werden könnte. Aufgrund viel zu kurzer Prüffristen müsste der Aufnahmestaat - in diesem Fall Deutschland - die Karte faktisch akzeptieren und hat keine Möglichkeit mehr, die Einhaltung der auf deutschen Baustellen geltenden Regeln durchzusetzen. Im Ergebnis würden durch die Hintertür das Herkunftslandprinzip eingeführt und neue Einfallstore für Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit geschaffen.

Ein wichtiger Erfolg für die Baubranche

Der Bundesrat hat sich bereits im letzten Jahr sehr deutlich gegen die Dienstleistungskarte positioniert. Auch alle mitberatenden Ausschüsse im europäischen Parlament haben das Projekt abgelehnt. Allein die Positionierung des federführenden Binnenmarktausschusses war bis zuletzt unklar. 

Nun hat sich der Einsatz des Baugewerbes und des Handwerks im Vorfeld der entscheidenden Sitzung am 21. März 2018 gelohnt. Der Ausschuss hat die Kritik aufgenommen und mehrheitlich gegen den Vorschlag der Kommission gestimmt. Das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer europäischen Dienstleistungskarte ist damit gescheitert – ein wichtiger Erfolg gerade für die Baubranche.

EU-Dienstleistungskarte abgewehrt