Im Frühjahr 2020 waren bereits umfangreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der Bußgeldvorschriften in Kraft getreten. Aufgrund eines Formfehlers wurde der Vollzug des Bußgeldkataloges vom 20. April 2020 jedoch ausgesetzt. Dies hatte zur Folge, dass eine erneute Novellierung erforderlich wurde. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit dem neuen Bußgeldkatalog künftig stärker geahndet. Um den Rad- und Fußverkehr besser zu schützen, wurden zum Beispiel die Buß- und Verwarngelder bei Park- und Geschwindigkeitsverstößen deutlich erhöht. Hinzu kommen Verschärfungen bei sonstigen Regelverstößen und neue Vorschriften, wie etwa beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen. Die Verwarngelder für Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit ab 16 km/h bis 20 km/h werden künftig zum Beispiel verdoppelt. Auch Verstöße gegen Halte- und Parkverbote werden nun härter bestraft. So droht etwa ein Punkt in das Fahreignungsregister, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder beim Parken auf Geh- oder Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Auch ein Parken in zweiter Reihe, das länger als 15 Minuten andauert, hat künftig einen Punkt zur Folge.
Darüber hinaus muss beim Rechtsabbiegen mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen künftig darauf geachtet werden, dass die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird. Verstößen hiergegen können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt sanktioniert werden.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur informiert auf seiner Seite über den neuen Bußgeldkatalog. Weitere Details finden Sie dort.